Die Zahlung des Honorars erfolgt generell am Behandlungstag in bar.
Videosprechstunden werden über Rechnungsstellung vergütet.
In meiner Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) besteht generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen, d.h. eine Abrechnung meiner therapeutischen Arbeit auf Krankenschein ist leider nicht möglich.
Sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer Kostenbezuschussung oder Kostenübernahme meiner Behandlung.
Bitte klären Sie dies eigenverantwortlich mit Ihrer Krankenversicherung.
Falls Sie Ihre Behandlungskosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung oder Ihrem Finanzamt einreichen möchten, stelle ich Ihnen auf Wunsch natürlich gerne eine Gesamtrechnung über Ihre Behandlung aus.
Honorar-Übersicht und Behandlungsdauer
Leistung Dauer Honorar
Telefon. Erstberatung bis 10 Min. ohne Entgelt
Beratung / Coaching, 60 Min. 80,- €
Gesprächspsychotherapie,
Integrative Psychotherapie
(Einzelsitzung oder Videotermin)
Paarberatung / Paartherapie 60 Min. 80,- €
(Paarsitzung oder Videotermin)
Hypnosetherapie 30-60 Min. 80,- €
(mit Vorgespräch)
Supervision 60 Min. 90,- €
Auf Wunsch kann, sofern zeitlich möglich, ein laufender Termin verlängert werden.
Für jede weitere angefangene halbe Stunde werden 40,- € nachberechnet.
Die Berechnung des Honorars beginnt zur vereinbarten Uhrzeit.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen
sind bis max. 3 Arbeitstage vor der vereinbarten Sitzung kostenfrei möglich.
Danach ist ein Ausfallhonorar von 40,- € und
bei Absage, Verschiebung oder Fernbleiben am Sitzungstag von 80,- €
für die vereinbarte Sitzung fällig.
Praxisbedingte Absagen oder Terminverlegungen können in seltenen Ausnahmefällen möglich sein und werden Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt.
Preisänderungen
Im Falle einer Erhöhung meiner Honorare gelten die Sätze wie zu Therapiebeginn weiter bis zum Abschluss Ihrer Therapie bzw. bis zu einer Unterbrechung der Therapie von länger als 2 Monaten.